Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der C+F Travel-Service GmbH

  1. Geltung und Vertragsabschlüsse

  2. Geltung der Bedingungen

    Für alle Angebote und Leistungen der C+F Travel-Service GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt C+F Travel-Service GmbH nicht an, es sei denn, C+F Travel-Service GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn C+F Travel-Service GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

  3. Angebote und Vertragsabschluss

    1. Die Angebote der C+F Travel-Service GmbH sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn C+F Travel-Service GmbH die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluß (Buchungsanfrage) bestätigt.
    2. Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluß zwischen C+F Travel-Service GmbH und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
    3. Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der C+F Travel-Service GmbH sind soweit sie keine gesetzliche Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen haben – nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.

  1. Mietvertrag, Shuttle-Service, Valet Service

  2. C+F Travel-Service GmbH bietet Fluggästen des Flughafens Frankfurt am Main die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf dem von C+F Travel-Service GmbH betriebenen Parkplatz (Hafenstrasse 3, 65439 Flörsheim am Main) gegen Entgelt abzustellen und den von C+F Travel-Service GmbH eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück kostenfrei zu nutzen. Die C+F Travel-Service GmbH ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen ist jedoch nicht Vertragsgegenstand. Daher übernimmt die C + F Travel-Service GmbH keine Haftung für die rechtzeitige Verbringung der Kunden zum Flughafen Frankfurt. Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken bei Nutzung des Shuttle-Service ist ausgeschlossen.
    2. Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch C+F Travel-Service GmbH kommt zwischen dem Kunden und C+F Travel-Service GmbH ein Mietverhältnis zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. C+F Travel-Service GmbH übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen. 
    3. C+F Travel-Service GmbH ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz es sein denn es handelt sich um eine Dauermiete so wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen. 
    4. C+F Travel-Service GmbH steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). C+F Travel-Service GmbH kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von C+F Travel-Service GmbH bleiben hiervon unberührt. Insbesondere ist C+F Travel-Service GmbH berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit von dem Betriebsgelände von C+F Travel-Service GmbH auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen.
  3. C+F Travel-Service GmbH kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges ohne vorherige Zahlung des Rechnungspreises verweigern.
  4. Valet Service: Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von C+F Travel-Service GmbH am Flughafen-Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und auf dem Betriebsgelände oder vom Betriebsgelände zum Flughafen an den vereinbarten Ort gebracht. Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette versehen ist. Andernfalls ist C+F Travel-Service GmbH berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Zudem wird empfohlen den Ersatzschlüssel des Fahrzeuges mitzunehmen.

III. Verhalten auf dem Betriebsgelände

  1. Auf dem Betriebsgelände der C+F Travel-Service GmbH gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der C+F Travel-Service GmbH, der Mitarbeiter der C+F Travel-Service GmbH und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Soweit dem Kunden der C+F Travel-Service GmbH ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen. C+F Travel-Service GmbH ist berechtigt, außerhalb von zugewiesenen Stellplätzen abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden zu entfernen.
    2. Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände der C+F Travel-Service GmbH ohne ausdrückliche Zustimmung der C+F Travel-Service GmbH, Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Unterlässt er dies, ist C+F Travel-Service GmbH berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
    3. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der C+F Travel-Service GmbH zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. C+F Travel-Service GmbH ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von C+F Travel-Service GmbH im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen. 
    4. Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes der C+F Travel-Service GmbH besitzt. Auf Verlangen der C+F Travel-Service GmbH, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht der begründete Verdacht unzureichenden Versicherungsschutzes, ist C+F Travel-Service GmbH berechtigt, die Vorlage eines geeigneten Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden die Vorbezeichneten Dokumente insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist C+F Travel-Service GmbH berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen hat der Kunden keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
    5. Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von C+F Travel-Service GmbH ist untersagt. Das Rauchen wird nur auf markierten Flächen gestattet.
  1. Shuttle-Service

  2. Zusammen mit der Miete eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der C+F Travel-Service GmbH stellt C+F Travel-Service GmbH für den Kunden ohne Aufpreis einen Shuttle-Service vom Betriebsgelände der C+F Travel-Service GmbH zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück zur Verfügung. Die Kunden verpflichten sich zur angegebenen Zeit am Abfahrtsort zu erscheinen. Verspätungen führen zum Wegfall des Shuttle-Service.
    2. Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird bis zu Menge und Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften von diesen für die kostenlose Beförderung festgesetzt sind, kostenlos befördert. C+F Travel-Service GmbH ist zur Beförderung von Übergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden.
    3. In der Regel erfolgt der Shuttle-Service individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden. C+F Travel-Service GmbH behält sich jedoch Sammelbeförderungen vor, auch wenn hierdurch für den Kunden im Einzelfall zumutbare (in der Regel bis zu 30 Minuten) Verzögerungen eintreten. Kurzfristige Änderungen an den Abflug- und Landezeiten müssen vom Kunden angegeben werden. Dabei ist zu beachten das die C+F Travel-Service GmbH erst schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigen muss, ob sie dann ein Shuttle-Service bei veränderten Abflug- und Landezeiten anbieten kann.
    4. Die Beförderung zum Flughafen Frankfurt am Main erfolgt in der Regel bis unmittelbar vor die Halle des Terminals, in dem sich der Check-in-Schalter für den Flug des Kunden befindet.
    5. Die Abflug- und Landezeiten sind von dem Kunden in der Reservierungsanfrage anzugeben.
    6. Der Rücktransport vom Flughafen Frankfurt am Main zum Betriebsgelände der C+F Travel-Service GmbH erfolgt in der Regel zeitnah. Der Kunde hat C+F Travel-Service GmbH nach seiner Landung und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen.
    7. Bei alkoholisierten oder randalierenden Personen ist C+F Travel-Service GmbH berechtigt, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine Beförderung zu verweigern.
    8. Auf Wunsch stellt C+F Travel-Service GmbH Kindersitze zur Verfügung, wenn der Kunde dies sowie die Anzahl bei der Buchungsanfrage angibt und C+F Travel-Service GmbH entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.
  3. Kfz-Dienstleistungen

  4. C+F Travel-Service GmbH ermöglicht Kunden, die einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände der C+F Travel-Service GmbH mieten, gegen Entgelt die Inanspruchnahme von Kfz-Dienstleistungen sowie Scheibenreparaturservice für die abgestellten Fahrzeuge. Entsprechende Buchungsanfragen von Kunden können in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn die Anfrage des Kunden mindestens eine Woche vor Beginn der Einstellzeit erfolgt.
    2. Die von dem Kunden gebuchten Kfz-Dienstleistungen werden während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs durchgeführt. Der Kunde hat daher den Fahrzeugschlüssel rechtzeitig auszuhändigen.
  1. Hotelanfragen

C+F Travel-Service GmbH bietet Kunden, die einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände der C+F Travel-Service GmbH mieten, auf Wunsch die Möglichkeit an, über C+F Travel-Service GmbH Anfragen zu Übernachtungsmöglichkeiten im Hotel zu stellen. C+F Travel-Service GmbH übernimmt insoweit jedoch keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, weder im Hinblick auf eine Vermittlungsverpflichtung noch im Hinblick auf einen Beherbergungsvertrag. Etwaige vertragliche Beziehungen bestehen insoweit allein zwischen dem Kunden und Hotel.

VII. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an C+F Travel-Service GmbH zu zahlen.
    2. Von C+F Travel-Service GmbH angegebene Preise verstehen sich als Bruttopreise.
    3. Für die von C+F Travel-Service GmbH angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die C+F Travel-Service GmbH angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.
    4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.
    5. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von C+F Travel-Service GmbH nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an C+F Travel-Service GmbH verpflichtet.
    6. Gegen die Ansprüche von C+F Travel-Service GmbH kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von C+F Travel-Service GmbH anerkannt.

VIII. Rücktritt

  1. Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.
    2. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Fax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an C+F Travel-Service GmbH das vereinbarte Entgelt in voller Höhe als Schadensersatz zu leisten. Im Tarif „Best Preis“ ist der vereinbarter Preis in voller Höhe zu erstatten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass C+F Travel-Service GmbH kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.
    3. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  1. Haftung

  2. C+F Travel-Service GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von C+F Travel-Service GmbH sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der C+F Travel-Service GmbH beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von C+F Travel-Service GmbH bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    2. C+F Travel-Service GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern C+F Travel-Service GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von C+F Travel-Service GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.
    4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von C+F Travel-Service GmbH ausgeschlossen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die C+F Travel-Service GmbH nicht für Glasschäden am Fahrzeug des Kunden haftet. Kleinere Schäden am Fahrzeug werden vor Abgabe des Fahrzeugs nicht dokumentiert, so dass hier ebenfalls eine Haftung der C+F Travel-Service GmbH ausgeschlossen ist. Insoweit obliegt es dem Kunden vor Abgabe des Fahrzeuges an die C+F Travel-Service GmbH kleinere Schäden am Fahrzeug zu dokumentieren (per Foto o.ä.).
    5. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von C+F Travel-Service GmbH verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
    6. Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an C+F Travel-Service GmbH ab, soweit C+F Travel-Service GmbH ein Schaden entstanden ist.
  3. C+F Travel-Service GmbH haftet zudem nicht für Brandschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer.
  4. In keinem Fall haftet C+F Travel-Service GmbH für vom Fahrer bzw. Kunden auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.
  5. Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von C+F Travel-Service GmbH bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.
  6. C+F Travel-Service GmbH haftet nicht für Gegenstände im Fahrzeug, auch nicht im Valet-Service.
  7. Bei Schäden die in der Serviceleistung Hol- und Bring Service (Valetparking) am Frankfurt Flughafen getätigt werden, sind bei jeglichen Schadenfällen ausschließlich über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzer zu agieren.
  1. Datenerhebung

  2. Die Verwendung ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen.
    Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne das für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen
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